Auf ihrer informellen Tagung am 19. November 2009 in Brüssel – noch vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember – haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU einstimmig darauf verständigt, Herman VAN ROMPUY zum ersten ständigen Präsidenten des Europäischen Rates zu ernennen.
Er trat sein Amt mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 an. Seine erste Amtszeit endete am 31. März 2012.
Am 1. März 2012 wurde Herman Van Rompuy für eine zweite Amtszeit ernannt. Diese begann am 1. Juni 2012 und endet am 30. November 2014.
■ Welche Aufgaben hat der Präsident des Europäischen Rates?
Die Aufgaben des Präsidenten des Europäischen Rates sind in Artikel 15 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt; er
- führt den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und gibt ihnen Impulse;
- sorgt in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission auf der Grundlage der Arbeiten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" für die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates,
- wirkt darauf hin, dass Zusammenhalt und Konsens im Europäischen Rat gefördert werden,
- legt dem Europäischen Parlament im Anschluss an jede Tagung des Europäischen Rates einen Bericht vor.
Außerdem nimmt er auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr.
Er darf während seiner Amtszeit kein einzelstaatliches Amt ausüben.
■ Wie wird der Präsident des Europäischen Rates gewählt und wie lang ist seine Amtszeit?
Gemäß dem Vertrag wählt der Europäische Rat seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Der Präsident wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden.
■ Welches Personal steht dem Präsidenten des Europäischen Rates zur Verfügung?
Der Europäische Rat wird vom Generalsekretariat des Rates unterstützt. Dem Präsidenten steht also das Personal des Generalsekretariats zur Verfügung, darunter die Direktion "Allgemeine politische Fragen", der Juristische Dienst, politische Experten, Übersetzungsdienste, das Protokoll, der Pressedienst usw..
Der Präsident verfügt über einen eigenen Mitarbeiterstab – das
Kabinett des Präsidenten.
■ Wo befinden sich die Büros des Präsidenten des Europäischen Rates?
Seit seiner Ernennung hat der Präsident sein Büro im Justus-Lipsius-Gebäude des Rates. Nach der Fertigstellung des neuen Gebäudes des Europäischen Rates - voraussichtlich 2013 - wird der Präsident dort seinen Sitz haben.
■ Wie ist das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates historisch entstanden?
Mit dem 2009 angenommenen Vertrag von Lissabon ist das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates zu einem festen Vollzeit-Amt geworden.
Bis dahin war dieses Amt eine inoffizielle Funktion, da der Europäische Rat 1975 als ein informelles Gremium geschaffen worden war. Die Position wurde von dem Staats- oder Regierungschef des Mitgliedstaates eingenommen, der zu diesem Zeitpunkt den turnusmäßig wechselnden Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatte. Der Vorsitz ging nach jeweils sechs Monaten an einen anderen Mitgliedstaat über.